Kategorie: Erbschaftssteuer |
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Frage: Erbnehmer ist Ausländer / Erbmasse bfeindet sich im Ausland |
| Gefragt am 22.05.2011 06:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Ich bin Deutscher Staatsangehöriger. Meine Frau und unsere beiden Kinder sind Französische Staatsangehörige. Wir leben in Deutschland. Wir besitzen ein gemeinsames Vermögen, das im Erbfall deutlich über den Freibeträgen liegen würde. Es handelt sich um eine selbstgenutzte Immobilie (1 Mio EURO) und vermiete Immobilien (Wert. ca. 4.5 Mio Euro) Die vermieteten Immobilien befinden sich allerdings nicht in Deutschland sondern in der Schweiz. Verbindlichkeiten (Hypotheken) liegen nicht vor. Die Schweiz sieht bei unmittelbaren Familienangehörigen keine Erbschaftssteuer vor. Sämtliche Werte befinden sich im gemeinsamen Besitz (Ehepartner). |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Die Erbschaftsteuerpflicht knüpft einzig und allein daran an, wo sich der Wohnsitz des Erben oder des Erblassers befindet, § 2 Abs. 1 Nr. 1 a ErbStG. Da sowohl Sie selbst als auch Ihre Familienangehörigen nach Ihrer Schilderung in Deutschland ansässig sind (bereits die Ansässigkeit eines Teils reicht aus!), ist der Erbfall in Deutschland in jeder Konstellation steuerpflichtig. Unbeachtlich für diese Beurteilung ist, welche Staatsangehörigkeit die Erbnehmer haben oder wo sich die Erbmasse physisch befindet. Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater |
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