Kategorie: Erbschaftssteuer |
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Frage: Ausfüllen ErbSt-Erklärung - Frage zu einem Sachverhalt |
| Gefragt am 16.11.2010 09:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Sie haben den Mantelogen Erbschaftsteuer "Erb 9/09" vorliegen. Dort gehen Sie auf Seite 4 Großzeile 42 "Erbfallkosten". In die Zeilen 104 und 105 "Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilsansprüche". In Zeile 105 müssen Sie "ja" ankreuzen und in Zeile 106 Name, Anschrift und Art des Anspruchs (Erfüllung Vermächtnis am...Datum eintragen)angeben. Es handelt sich um eine Verbindlichkeit, die das Erbe Ihrer Mutter vermindert. Eine Auswirkung ergibt sich aber nur dann, wenn der Freibetrag für Erbfallkosten in Höhe von 10.300 EUR überschritten ist. Zu den Erbfallkosten gehören auch die Kosten der Bestattung des Erblassers, für das Grabdenkmal, Kosten für die übliche Grabpflege, Kosten der Nachlaßregelung (Notarkosten)usw. Kostenerstattungen von dritter Seite, z.B. durch das Sterbegeld sind zum Abzug zu bringen. Sie sollten die 5.000 Euro auf jeden Fall eintragen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt
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