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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Zurück nach Deutschland

Gefragt am 27.09.2011 15:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Zurück nach Deutschland , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Hallo, ich bin in Deutschland geboren und arbeite seit 1997 in Griechenland. Nun werde ich im November wieder eine Arbeitsstelle in Deutschland aufnehmen und möchte wissen, wie hoch die Differenz meines Nettolohns (einschl. Kindergeld/Freibetrag) sein wird wenn ich a) gemeinsam mit mein

Hallo,

ich bin in Deutschland geboren und arbeite seit 1997 in Griechenland.
Nun werde ich im November wieder eine Arbeitsstelle in Deutschland aufnehmen und möchte wissen, wie hoch die Differenz meines Nettolohns (einschl. Kindergeld/Freibetrag) sein wird wenn ich

a) gemeinsam mit meiner Frau und den drei minderjährigen Kindern zurückreise

oder

b) allein zurückreise.

Welche Steuerklassen muss oder kann ich wählen.

Vielen Dank im Voraus

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Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

1) Steuerklasse

Wenn Sie allein nach Deutschland kommen, wird Ihnen Steuerklasse I erteilt. Zieht Ihre Frau mit nach Deutschland unterfallen Sie grundsätzlich der Steuerklasse IV. Auf Antrag bekommen Sie die Steuerklasse III, wenn Ihre Frau die Steuerklasse V wählt.

2) Nettolohn Vergleich anhand Ihrer Angabe zu Bruttolohn

Case 1. Sie kehren allein nach Deutschland zurück
Case 2. Sie kehren mit Ihrer ganzen Familie zurück, und nehmen Steuerklassenkombination IV/IV
Case 3. Sie kehren mit Ihrer ganzen Familie zurück, und nehmen Steuerklassenkombination III/V

Mehr mnl. Nettolohnauszahlung von Case 2 zu Case 1: knapp 14 EUR
Mehr mnl. Nettolohnauszahlung von Case 3 zu Case 2: knapp 440 EUR

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de

Nachfrage
Sehr geehrte Frau Dr. Yanqiong Bolik,

ist in diesem Betrag schon der Kinderfreibetrag enthalten, oder wird das Kindergeld dazugerechnet ?
Wenn nicht, wie hoch ist dieser Betrag (Kinderfreibetrag/Kindergeld) und wann steht er mir zu ?

Vielen Dank im Voraus

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Rückfrage, die ich gern beantworte.

In der Rechnung war der Kinderfreibetrag standardmäßig berücksichtigt. Anspruch auf Kinderfreibetrag/Kindergeld besteht für Sie ab dem Zeitpunkt, soweit alle Voraussetzungen nach §§ 63, 32 EStG vorliegen, wenn Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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