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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: vorsorgeaufwendungen

Gefragt am 21.06.2011 23:43 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

steuererklärung 2009: ich arbeite in der schweiz und versteuere dort mein einkommen.
in deutschland habe ich mieteinnahmen (ca 5000.-E/jahr) und seit sept. 2009 altersruhegeld
(ärzteversorgung) das ich z.T. versteuern muss. 2009 habe ich noch freiwillig beiträge in die
ärzteversorgung einbezahlt. kann ich diese beiträge bis max. 13.000,- E steuerlich geltend machen? das finanzamt sagt nein: §10 (2) Satz1 Nr. 1 einkommenssteuergesetz.

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Es wäre grundsätzlich notwendig zu wissen, ob Sie in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Der Verweis des Finanzamtes bezüglich § 10 (2) Satz 1 Nr. 1 EStG bezieht sich auf den Zusammenhang der Vorsorgeaufwendungen auf steuerfreies Einkommen. Dies kann ich hier nicht erkennen, da Sie angeben, die Rente entsprechend der Vorschriften teilweise zu versteuern. Daher sind die Beiträge wie gewöhnlich abzugsfähig. Sie sollten Einspruch einlgen und angeben, dass die Vorsorgeaufwendungen nicht in unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften stehen. Dies gilt grundsätzlich auch für freiwillig geleistetet Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge.

Falls Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind, können Vorsorgeaufwendungen in 2009 nur im Rahmen der Vorsorgepauschale geltend gemacht werden. Diese Problematik ist offensichtlich in Bezug auf die genannte Rechtsgrundlage nicht tangiert.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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