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Verlustverrechnung

Gefragt am 18.10.2015
23:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2013

 

Guten Abend,

kann man die negativen Kapitalerträgen aus Termingeschäften mit dem Einkommensteuer verrechnen, und wenn ja, wie, wenn sie das jährliche Einkommen deutlich übersteigen?

Ich bedanke mich in Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.10.2015
23:17 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 19.10.2015
07:13 Uhr

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Beantwortet am 19.10.2015 07:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2013

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Regeln dieser Internet-Plattform wie folgt.

Seit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. 1. 2009 gehören Gewinne aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert der veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, und Gewinne, die aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments erzielt werden, nicht mehr zu den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, sondern unabhängig von einer Veräußerungsfrist zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem ...



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