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Verlustrücktrag für Rentner

Gefragt am 21.09.2013
15:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2334

 

Guten Tag,
ich habe die Steuererkläung für meinen verstorbenen Vater abgegeben und folgende Bescheid erhalten:
Einkünfte ./. steuerfreier Teil ./. Werbungskosten = Einkünfte = 12.019,-- Euro
./. Sonderausgaben ./. außergewöhnl. Belastungen ergibt
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen: = ./. 9.953,-- Euro
Beträge selbst sind in Ordnung.
Den negativen Betrag wollte ich als Verlustrücktrag für das Jahr 2009 geltend machen, das Finanzamt lehnt ab, mit der Begründung, es können nur negative Einkünfte zurückgetragen werden und nicht das negative zu versteuernde Einkommen.
Ist dies korrekt.
Besten Dank und viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.09.2013
15:01 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 21.09.2013
17:37 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.09.2013 17:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2334

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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