Verlust aus Insolvenzforderungen absetzbar?
Gefragt am 01.01.201417:16 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2986
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 12 Jahren wurde das Insolvenzverfahren über meinen ehemaliger Arbeitgeber eröffnet. Die Insolvenzverwaltung hat ca. 7000 EUR meiner Forderungen (Resturlaub, variables Gehalt, Spesen) anerkannt und ich stehe auch in der Insolvenztabelle des zugehörigen Amtsgerichtes. Das Verfahren läuft immer noch und es wurde Masseunzulänglichkeit festgestellt. Ich werd wohl von meinen Forderungen nichts mehr sehen. Besteht die Möglichkeit, diesen Verlust bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen? Ich befinde mich in einen AV als Angestellter.
17:16 Uhr
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