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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Verkauf Kunst

Gefragt am 13.01.2011 09:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1040

Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Künstler (Beruf Rentner) möchte seine Kunst verkaufen.
Da dies zumindest erstmal im Versuch gestartet wird möchte ich gerne wissen, ob wir dies beim Finanzamt anmelden müssen.-Oder ob nach §52 Abs.41 EstG ein Freibetrag zur Verfügung steht, mit welchem wir erstmal testen können, ob wir überhaupt erfolgreich verkaufen können.
Des weiteren gehe ich davon aus, das er nach §18EstG keinen Gewerbeschein braucht.-ist dies richtig?

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Antwort

Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)

Hallo und vielen Dank für Ihre Frage.

Ich würde an Ihrer Stelle auf jeden Fall Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre freiberufliche Tätigkeit (Beginn) anzeigen, denn Sie müssen ggf auch entsprechende Rechnungen/Quittungen an Ihre Kunden ausstellen.
Hierzu benötigen Sie auch u.a.Ihre Steuer-Nr.
Diese Steuer, bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden, lautet anders als bei den anderen Steuerpflichtigen.
Es ist richtig, daß Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit keine Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) benötigen.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter :
georgstahn@t-online.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Stahn
(Steuerberater)

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Stahn,
vielen Dank für Ihr Feedback.-Noch folgende Fragen habe ich, im Rahmen Ihres Service noch kostenlos Nachfrage stellen zu können.
Wie lautet denn genau die Bezeichnung der Steuer bei einer freiberuflichen Tätigkeit?
Hat eine Anmeldung Einfluss auf meine Lohnsteuerkarte?- Evtl. eine Verschlechterung meiner bisherigen Situation?
Natürlich kann der Umsatz bisher noch gar nicht abgesehen werden.-Kommen bei einer Anmeldung irgendwelche Kosten "vor nothing" auf mich zu, oder irgendwelche andere für mich negative Parameter?
Wie soll die freiberufliche Tätigkeit am besten benannt werden?- Kunst?
Zu welchen administrativen Aufgaben wäre ich verpflichtet?- zum Beispiel Buchführung?

Danke im Voraus

m.f.G

Rückantwort
Die Bezeichnung der selbständigen Tätigkeit könnte Maler, Bildhauer, oder allgemein "Künstler" lauten.
Die Anmedlung hätte keinen Einfluß auf die Wahl der Steuerklass auf der Lohnsteuerkarte.
Bei einem evtl. Gewinn müßte natürlich die Einkommensteuer im Wege Ihrer Einkommensteuererklärung entrichtet werden.
Hierfür hätten Sie aber den Vorteil, sämtliche Aufwendungen die im Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit stehen, in Abzug zu bringen.
Dies bedeutet das im günstigsten Fall, bei einem etwaigen Verlust, die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück zu erhalten.
Zu diesem Zweck würde ich Ihnen empfehlen, wenn auch nur eine kleine Buchhaltung, eine Buchhaltung oder zumindestens Aufzeichnungen hierüber, einzurichten.
Das hat den Vortel, daß Sie im Vorfeld bereits entsprechende Planungen (hinsichtlich Gewinn/Verlust-Einkommensteuer) anstellen können.


Mit freundlichen Grüßen

Georg Stahn
(Steuerberater)

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