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Unterhalt für Ehepartner

Gefragt am 18.12.2015
21:16 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1994

 

Meine aus dem Ausland stammende Ehefrau hat 2014 kein Einkommen gehabt, bis auf ca. 2 Monate den Mindestbetrag Elterngeld. Die Heirat fand erst innerhalb dieses Steuerjahres statt. Wir sind zusammen veranlagt. Kann ich die Kosten für Miete, Verpflegung, Kleidung und weiteres als Unterhaltszahlung laut Anlage Unterhalt angeben? Meine Frau hat ein privates Vermögen von ca. 1500,- Euro. Sie ist Mutter unseres gemeinsamen Kindes, das unter 3 Jahre ist.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.12.2015
21:16 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 18.12.2015
21:37 Uhr

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Beantwortet am 18.12.2015 21:37 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1994

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

Im Rahmen einer Erstberatung und unter Annahme der von Ihnen gemachten Angaben hier meine Einschätzung:

Ich nehme am Ihre heutige Frau war Ihnen gegenüber als Kindsmutter unterhaltsberechtig. Durch Aufnahme in Ihren Haushalt gilt hier im Regelfall der Höchstbetrag der Anlage U als gegeben ...



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