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Steuerpflicht bei Auslandsdepot

Gefragt am 08.11.2015
18:56 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1792

 

Angenommen ein deutscher Steuerpflichtiger hat in 2004 Wertpapiere (reale Stücke, Festverzinsliche und thesaurierende Geldmarktpapiere) über die Grenze in ein neu eröffnetes Depot in der Schweiz gebracht und von dort einlösen/veräußern lassen.
Klar sind die Zinserträge steuerpflichtig gewesen, aber was ist mit dem Nominalwert der Festverzinslichen bzw. dem Wert der Geldmarktpapiere bei Einlieferung. Wäre hier vielleicht "das Ganze" zu versteuern gewesen? Z.B. nach dem für einen Laien schwer verständlichen § 43a EStG oder sonstwie?

Angenommen, in den Folgejahren hätte sich das Depot durch Neukäufe und Verkäufe durchaus umgeschlagen und in 2009 würde das ganze Depot aufgelöst und der Endwert in bar zurück nach Deutschland geholt.
Klar, dass hier alles zwischenzeitlichen Zinserträge steuerpflichtig waren, aber löst auch der Verkauf des Depotbestands (nun sämtlich bei der Depotbank erworben) eine Steuerpflicht auf die veräußerten Werte "als Ganzes" aus, z.B. wieder nach dem § 43a EStG oder sonstwie?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.11.2015
18:56 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 08.11.2015 20:00 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1792

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Angaben kann ich Ihnen folgende erste Orientierung geben:

Das Nicht-Erklären der ERTRÄGE aus dem Depot erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Der Übertrag Ihres Geldes in die Schweiz ist kein steuerbarer Vorgang, sondern eine Vermögensumschichtung auf privater Vermögensebene.

Der "Umschlag" in den Folgejahren (Kauf und Verkauf) löst je nach Einzelfall ggf ...



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