Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Steuernachzahlung?

Gefragt am 04.04.2011 21:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1059

Hallo..

ich habe eine Frage zum Einkommen meines Mannes und der Steuererklärung für 2010.

Nach Eintragung der Daten aus der LSt Bescheinung sollen wir circa 4 tsd. EUR Steurn nachzahlen. Was uns absolut unverständlich ist.
Mein Mann ist angestellt und war im vergangenen Jahr noch gesetzlich pflichtversichert. Lst.Kl. 3 mit 3 Kinderfreibeträgen. Kindergeld wurde ihm keines ausgezahlt.
Bruttolohn 58 Tsd €
Einbehalt. Lst 8.400 €
Soli 83€
AG ges. RV 5.750 €
AN ges. RV 5.750 €
AN ges. KV 3.555 €
AN ALvers 810 €
KSt keine
Das Dienstverhältnis ging von Jan-Dez 2010.

Alle steuerlichen Beiträge wurden ganz normal vom AG abgeführt. Weitere steuerfreie AG Leistungen gab es nicht.

Nun sagt unser Steuerprogramm, dass mein Mann rund 4.000 € zu wenig Steuern gezahlt hätte.
Das Problem mit den fuer 2010 falsch ausgestellten LSt Bescheinigungen trifft nicht zu, dies wurde schon geprüft.

Wie kann dies denn sein??? Gibt es hierfür eine Erklärung?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!
Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass Sie in 2010 eine Zusammenveranlagung durchführen und dadurch die Einkommensteuer-Splitting-Tabelle zur Anwendung kommt.

Wenn weder Ihr Mann noch Sie selbst keine weiteren Einkünfte haben sondern nur den Bruttolohn von 58.000 Euro, dann ergibt sich KEINE Nachzahlung von ca. 4.000 Euro. Nach der Lohnsteuer-Jahres-Tabelle 2010 unter Steuerklasse III ergibt sich bei 58.000 Euro Bruttolohn eine Jahressteuer in Höhe von € 8.436. Dabei sind nur die gesetzlichen Pauschalen und Pauschbeträge neben dem Grundfreibetrag steuermindernd berücksichtigt.

Die Nachzahlung könnte nur dann entstanden sein, wenn weitere Einkünfte von Ihnen oder Ihrem Mann in einer Größenordnung von ca. 12.000 Euro ODER wenn Sie das Steuerprogramm, z.B. durch einen Eingabefehler, falsch angewendet haben.

Letztendlich kann dies nur durch Überprüfung Ihrer Eingaben an Hand der Unterlagen geprüft werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung!