Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Steuernachzahlung? |
| Gefragt am 04.04.2011 21:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1059 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ich gehe davon aus, dass Sie in 2010 eine Zusammenveranlagung durchführen und dadurch die Einkommensteuer-Splitting-Tabelle zur Anwendung kommt. Wenn weder Ihr Mann noch Sie selbst keine weiteren Einkünfte haben sondern nur den Bruttolohn von 58.000 Euro, dann ergibt sich KEINE Nachzahlung von ca. 4.000 Euro. Nach der Lohnsteuer-Jahres-Tabelle 2010 unter Steuerklasse III ergibt sich bei 58.000 Euro Bruttolohn eine Jahressteuer in Höhe von € 8.436. Dabei sind nur die gesetzlichen Pauschalen und Pauschbeträge neben dem Grundfreibetrag steuermindernd berücksichtigt. Die Nachzahlung könnte nur dann entstanden sein, wenn weitere Einkünfte von Ihnen oder Ihrem Mann in einer Größenordnung von ca. 12.000 Euro ODER wenn Sie das Steuerprogramm, z.B. durch einen Eingabefehler, falsch angewendet haben. Letztendlich kann dies nur durch Überprüfung Ihrer Eingaben an Hand der Unterlagen geprüft werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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