Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Steuerminderung durch Arbeitslosengeld I? |
| Gefragt am 05.05.2011 20:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1043 |
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Morgen,
der Leistungsanspruch richtet sich nach dem Nettoentgelt. Die einbehaltene Sozialversicherung wird auf der Leistungsbescheinigung fürs Finanzamt gesondert ausgewiesen und kann im Wege der Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die fiktive Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag dagegen nicht. Ich hoffe damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und stehe Ihnen auch weiter unter georgstahn@t-online zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn (Steuerberater)
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