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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Steuerminderung durch Arbeitslosengeld I?

Gefragt am 05.05.2011 20:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1043

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2010 bezog ich im Zeitraum 01.08.-31.12. Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit.

Bei der Berechnung meines Leistungsanspruches wurden von der Agentur für Arbeit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie eine Pauschale in Höhe von 21% für die Sozialversicherung abgezogen.

Wirken sich diese Abzüge steuermindernd aus? Wie kann ich diese Ausgaben in meiner Einkommensteuererklärung für 2010 geltend machen? Schließlich sind diese Abgaben/Beiträge bei Ausübung eines versteuerten Beschäftigungsverhältnisses auch steurelich absetzbar.

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Antwort

Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)

Guten Morgen,

der Leistungsanspruch richtet sich nach dem Nettoentgelt.
Die einbehaltene Sozialversicherung wird auf der Leistungsbescheinigung fürs Finanzamt gesondert ausgewiesen und kann im Wege der Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Die fiktive Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag dagegen nicht.
Ich hoffe damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und stehe Ihnen auch weiter unter georgstahn@t-online zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Georg Stahn
(Steuerberater)

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Stahn,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf die von mir eingestellte Frage. Allerdings beantwortet diese meine Frage leider nur zum Teil.

Mir ist nicht klar, welcher Betrag denn nun genau steuerlich als Vorsorgeaufwand berücksichtigt wird und an welcher Stelle in der Steuererklärung für 2010 ich diesen eintragen soll.

Weder in der mir vorliegenden "Entgeltbescheinigung für die Rentenversicherung" noch im "Leistungsnachweis für 2010" sind die für die Sozialversicherung einbehaltenen Beiträge ausgewiesen.

Lediglich in der "Leistungsberechnung" werden diese Beitäge summiert und als "Sozialversicherungspauschale" mit 19,57 € pro Tag beziffert.

Nun wird in der "Anlage Vorsorgeaufwendungen" der Steuerklärung jedoch zwischen den Beiträgen zur Altersvorsorge (Zeilen 4-10), zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Zeilen 12-30) sowie zur Arbeitslosenversicherung (Zeile 44) unterschieden.

Könnten Sie mir bitte noch mitteilen, welchen Betrag ich nun an welcher Stelle in der Steuererklärung eintragen muss?!

Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Freundliche Grüße

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