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Steuererklärung bei Prostitution

Gefragt am 29.07.2009
21:20 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 23032 | Bewertung 4.7/5

 

Guten Tag,

mein Fall ist folgender:

Ich bin seit einem Jahr krank geschrieben und werde aller Voraussicht nach meinen Beruf nicht mehr ausüben können. Auf der Suche nach einer Alternative habe ich mich zwischenzeitlich nebenberuflich selbständig gemacht mit der Administration von Webseiten und dem Einzelhandel über das Internet. Hierzu habe ich vor ein paar Monaten auch ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet mit dem Geschäftszweck "Internethandel und -dienstleistungen".

Da Einnahmen sich nur sehr zäh einstellen, die Krankenkasse mich unter Druck setzt, und ich einfach eine schnelle Lösung brauche, habe ich kürzlich als Prostituierte angefangen. Ich tue das auf selbständiger Basis, also nicht als Angestellte in einem Club oder so, ich empfange die Männer bei mir zu Hause. Die Einnahmen hieraus sind sehr gut, ich habe aber langsam Angst, dass ich Ärger mit dem Finanzamt bekomme.

Deshalb habe ich folgende Fragen:

1. Muss ich die Aufnahme der Tätigkeit als Prostituierte dem Finanzamt mitteilen oder gar ein extra Gewerbe hierfür anmelden? Oder kann ich das einfach unter meinem bereits angemeldeten Gewerbe mitlaufen lassen ... was ja auch "Dienstleistungen" in der Bezeichnung beinhaltet, aber halt doch eine völlig andere Branche ist.

2. Ist die Tätigkeit als Prostituierte denn überhaupt zwingend eine gewerbliche Tätigkeit? Oder können die Einnahmen/Ausgaben in der Steuererklärung auch unter "freiberufliche Tätigkeit" oder unter "sonstige Einnahmen" angegeben werden?

3. Angenommen mein Verdienst bleibt gering genug um für diese Tätigkeit als Kleinunternehmer noch gelten zu können ... welche Buchführungspflicht habe ich? Ich kann schlecht von meinen Kunden Quittungen verlangen. Reichen denn Eigenbelege aus, und falls ja, welche Angaben müssen diese beinhalten?

4. Was kann ich als Prostituierte von der Steuer absetzen? ... Kleidung, Kondome, Kosmetik ... ?

5. Gilt für mich als "Heimarbeiterin" auch die pauschale Versteuerung im voraus, wie sie vor nicht langer Zeit für Prostituierte in Bordellen eingeführt wurde?

Vielen herzlichen Dank im voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.07.2009
21:20 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 29.07.2009
21:45 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.07.2009 21:45 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 23032 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Als Prostituierte werden Sie gewerblich tätig. Sie müssen daher bei der zuständigen Gemeinde ein Gewerbe anmelden, unabhängig davon, dass Sie schon bezüglich eines anderen Gewerbes selbständig sind.

Die Gemeinde wird daraufhin das Finanzamt informieren. Sie bekommen nun den sogenannten Fragebogen zur steuerliche Erfassung, in dem alle steuerlich relevanten Fragen erörtert werden. Betroffen sind Sie von den Ertragssteuern (Einkommensteuer und Gewerbesteuer) sowie der Umsatzsteuer.
Falls dies bereits bei der ersten Gewerbeanmeldung geschehen ist, wird er Fragebogen nicht mehr zugesandt.

Grundlage für die Einkommensbesteuerung ist der ermittelte steuerliche Gewinn. Daher sind Aufzeichnungen über die erzielten Einnahmen und die getätigten Ausgaben zu fertigen ...



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