Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Steuererklärung |
| Gefragt am 05.08.2009 18:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Die eingereichten Belege benötigt das Finanzamt selbstverständlich zur Bearbeitung der Steuererklärung. Da die Bearbeitung unter Umständen wesentlich schneller vorgenommen wird, als ein Gerichtsverfahren dauert, ist es sicherlich sinnvoller zunächst die Bearbeitung der Steuererklärung abzuwarten. Sie sollten mit dem Sachbearbeiter die Dringlichkeit erörtern und Ihn bitten Ihre Steuererklärung vorzuziehen. Er kann dann die Originalbelege vorab zurückschicken. Falls eine kurzfristige Bearbeitung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit von den Unterlagen Kopien anzufertigen und diese dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. In den seltensten Fällen benötigt das Finanzamt die Originalbelege. Eine weitergehende Begründung, als die Angabe des Gerichtstermins, ist eigentlich nicht notwendig. Ich denke, dass das Finanzamt keinen Grund haben wird, sich nicht kooperativ zu zeigen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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