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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Renten - / Pensionsbesteuerung

Gefragt am 06.10.2011 13:23 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1060
Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen) Renten - / Pensionsbesteuerung , 4.3 von 5 bei 1 Bewertungen 1. Meine Frau ist Beamtin, wird im Oktober 2011 62 Jahre alt und möchte in ca. 1,5 Jahren (Mai 2013) in den Ruhestand gehen. Sie wird dann eine monatliche Pension von ca 2.500 Euro erhalten. Die Frage ist, wieviel Steuern sie auf ihre Pension zahlen muss. 2. Ich bin Angestellter im öff

1. Meine Frau ist Beamtin, wird im Oktober 2011 62 Jahre alt und möchte in ca. 1,5 Jahren (Mai 2013) in den Ruhestand gehen. Sie wird dann eine monatliche Pension von ca 2.500 Euro erhalten.
Die Frage ist, wieviel Steuern sie auf ihre Pension zahlen muss.
2. Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und bin jetzt im Oktober 64 Jahre alt und bin in der Altersteilzeit. Ab 65 (November 2012) werde ich Renteneinkünfte (DR=1.900, VBL=840, VBLextra=130) von rund 2.900 Euro erhalten.
Auch hier die Frage, wieviel Steuern auf die Rents anfallen.

Zusatz : ich habe schon mal selbst beim BMF das Faktorverfahren 2011 genutzt und daort bei meiner Frau (Beamtin im Ruhestand) und mir als Beschäftigungsverhältnis "Versorgungsempfänger" ausgewählt.

Als Feinheit wäre dann wohl noch zu berücksichtigen, das mein Rentenbesteuerungsanteil in 2012 um 2 % höher ausfällt als in der fiktiven Rechnung für 2011.

Bei meiner Frau ist mir noch nicht klar, wie bei ihr als Beamtin der "Versorgungsfreibetrag" in die Steuerberechnung eingeht.

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Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

- Ihre Frau wird ab 2013 Rentenbezüge aus der Grundversorgung mit einem Jahresbetrag von 30000 Eur erhalten. Der Besteuerungsanteil beträgt 66%, also ab 2014 beträgt die steuerpflichtige Höhe 19800 Eur.

- Sie werden ab 2012 Rentenbezüge aus der Grundversorgung von mit einem Jahresbetrag von 22800 Eur erhalten. Der Besteuerungsanteil beträgt 64%. Davon sind 14592 Eur steuerpflichtig und 8208 Eur steuerfrei. Zusätzlich werden Sie noch Renten aus Zusatzversorgung mit einem Jahresbetrag von ca. 11640 Eur erhalten. Hier beträgt der Ertragsanteil 18%, also 2095,2 Eur steuerpflichtig. Für Sie beträgt ab 2013 die steuerpflichtige Höhe 16687,2 Eur.

Wie hoch die Einkommensteuer festgesetzt wird, kann man jetzt nicht vorhersagen. Es hängt einmal z.B. von Ihren Sonderausgaben / außergewöhnlichen Belastungen aus. Zum anderen auch davon ab, ob sich noch gesetzliche Änderungen ergeben werden. Auch der Abgabenrechner bei BMF ist erstmal für Schätzung der Einkommensteuer bis 2011 gedacht. Damit werden Sie auch bedauerlicher Weise keine verlässliche Auskunft zu Ihre Steuerbelastung im Ruhestand erhalten.

Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

Nachfrage
sehr geehrte Frau Bolik,
danke für Ihre Darlegungen, die ich verstanden so weit habe.

Nun möchte ich trotz Ihrer Vorbehalte (evtl. gesetzliche Änderungen) noch von Ihnen die voraussichtliche ungefähre Höhe der jeweiligen Einkommenssteuer für meine Frau und mich wissen.
Dabei sollen keine Sonderausgaben / außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Nach aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung ausschließlich der Rentenbezüge von Ihnen und von Ihrer Frau ergibt es sich:

Bei Zusammenveranlagung: ESt 4.468,00 EUR, Soli 245,74 EUR insgesamt und

bei getrennter Veranlagung: ESt 2.647,00 EUR, Soli 145,58 EUR für Ihre Frau und ESt 1.833,00 EUR, Soli 100,81 EUR für Sie.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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