Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Pflegepauschbetrag |
| Gefragt am 17.08.2011 18:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1041 |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Für die Gewährung des Pflegepauschbetrages muss u.a. folgende Voraussetzung erfüllt sein: Der Pfleger muss dafür keine Einnahme erhalten und die Pflege muss im Inland entweder in der Wohnung des Pflegenden oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchgeführt werden (§ 33b Abs. 6 EStG). Mit Umzug ins Seniorenheim liegt leider diese Voraussetzung ab 04/2010 nicht mehr vor. Leider konnte ich keine positive Auskunft mitteilen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin
Nachfrage Rückantwort |
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