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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Pflegepauschbetrag

Gefragt am 17.08.2011 18:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1041

guten tag,

meine mutter ist letztes Jahr in 04/2010 in ein seniorenheim gekommen, da eine pflege in ihrer wohnung nicht mehr darstellbar war.

da ich mich, sohn, seit jahren unentgeldlich und fortlaufend um meine mutter gekümmert habe, habe ich in den letzten jahren immer den Pflegepauschbetrag iHv 924 in meiner steuererklärung (außergewöhnliche belastungen) beantragt und auch gewährt bekommen.

auch nach der heimunterbringung kümmere ich mich weiter um meine Mutter und habe aufwendungen die ihrer pflege dienen.

jetzt kommt aber dazu das mein vater, ca. 300 euro im Monat für die heimunterbringung zusätzlich bezahlt und auch meine schwester 50 euro im monat übernimmt. mein vater ist renter und macht seit jahren keine steuererklärung.

meine frage, kann ich trotzdem weiterhin den pflegepauschbetrag ansetzen auch wenn mein vater u meine schwester ihre zahlungen bei der steuererklärung gelten machen? oder darf ich dies nur wenn beide diese kosten in der steuererklärung nicht geltend machen.

zusatzinfo. meine ma ist 100% schwerbehindert und hat das H zeichen im schwerbehindertenausweis.

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Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Für die Gewährung des Pflegepauschbetrages muss u.a. folgende Voraussetzung erfüllt sein: Der Pfleger muss dafür keine Einnahme erhalten und die Pflege muss im Inland entweder in der Wohnung des Pflegenden oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchgeführt werden (§ 33b Abs. 6 EStG).

Mit Umzug ins Seniorenheim liegt leider diese Voraussetzung ab 04/2010 nicht mehr vor.

Leider konnte ich keine positive Auskunft mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Nachfrage
guten tag,

danke für die baeantwortung. bin jedoch nicht ganz mit dem umfang der beantwortung zufrieden.

ich hatte geschrieben, das meine mutter in 04/10 ins pflegeheim gekommen ist.

lt. dieser hompage

http://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2010/81/Pflegepauschbetrag_

steht mir dann der pflegepauschbetrag für 2010 dann doch noch zu, obwohl ich sie nurnoch 3 monate gepflegt hatte.

stimmt das??

somit könnte ich für 2010 noch 924 euro absetzen und mein vater könnte dann ab 2011 seine beihilfe als "außergewöhnliche ausgabe für die unterbringung in einem Pflegeheim" absetzen.

vielen dank.

gruesse

Rückantwort
Sehr geehrter Herr Kühnel,

vielen Dank für die Nachfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort zu kurz kommt.

Der Pflegepauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Das Gesetz verlangt keine mindeste Pflegedauer. 3-monatliche unentgeltliche Pflegetätigkeit berechtigt zur Geltendmachung des gesamten Pauschbetrages. Somit können Sie für 2010 den Pauschbetrag geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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