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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Pendlerpauschale

Gefragt am 09.08.2010 14:28 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032

Guten Tag,

weil ich zurzeit gut 140 km hin und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit pendle, habe ich vor, zeitnah ein Auto zu kaufen. Laut der Gesetzregellage zur Entfernungspauschale darf man eine höhere Summe als die €4.500 Grenzwert eingeben, wenn diese Strecke durch solche Mittel zurückgelegt würde.

Meine Frage wäre dann nämlich, wie hoch wäre dann diese Summe, denn durch meine bloße Rechnungen für 2011 (als Beispiel) erreiche ich:

253 (nominale Arbeitstage in Hessen in 2011, 5-tage Arbeitswoche) x 69 (einfache Strecke) x 2 x 0,30 (Entfernungspauschal pro km) = €10.474

So schön wie es aussieht, kann ich in meinen kühnsten Träumen nie glauben, dass der Staat mir über €10.000 zurückzahlt. Ein paar Steuerrechner im Internet sind zu knapp über €5.000 gekommen.

Weil es maßgeblich zu meine Autokaufsentscheidung beiträgt, wäre ich deswegen für die folgende Antworte sehr dankbar:

1. Ist meine oben angegebene Rechnung korrekt? Wenn nicht, wie wird diese Pauschal richtig berechnet?
2. Welche Beweise würde das Finanzamt von mir für diese Werbungskosten verlangen? Wäre es vernünftige, dies stattdessen als Steuerfreibetrag zu beantragen?

Vielen dank im Voraus für Ihre Hilfe, und bitte entschuldige meinen holprigen Satzbau!

Stuart Metzler

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratwsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Entfernungspauschale, allerdings wird nach dem Gesetzeswortlaut nur die einfache Entfernung angesetzt. In Ihrem Falle errechnen sich die anzusetzenden Kosten wie folgt:

69 km x 0,30 x 253 Arbeitstage = 5.237 Euro, das ist der Betrag den Sie geltend machen können. Dies ist aber nicht die Steuererstattung, sondern, unterstellt Ihr persönlicher Einkommensteursatz liegt bei 30%, dann haben Sie einen Steuervorteil von 30% von 5.237 = 1.571 Euro.

5.237 Euro können Sie sich auch als Freibetrag in die Lohnsteuerkarte zusätzlich eintragen lassen.

Sie sollten sich für alle Fälle, die Tank-und Reparaturbelege bis der Einkommensteuerbescheid erteilt ist, aufbewahren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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