Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Niessbrauch |
| Gefragt am 04.03.2011 19:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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2005 Haus von schwiegereltern überlassen bekommen |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Bezüglich der Auszahlung Ihrer Schwester liegt nun ein teilentgeltlicher Erwerb vor. Bei einer Vermietung des Hauses kann aus den Anschaffungskosten eine Abschreibung ab dem Zeitpunkt der Vermietung geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für die Finanzierungskosten. Solange die Schwiegereltern jedoch das Nießbrauchsrecht ausüben, können von Ihnen keine Kosten geltend gemacht, da Sie aus dem Objekt keine Einkünfte erzielen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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