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Meister BaföG steuerlich absetzen

Gefragt am 07.10.2015
20:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2259

 

Hallo,

ich habe letzes Jahr Meister BäfoG beantragt und die Leistungen auch erhalten. Der Rest läuft über die KfW. Studienkosten 3690 €. Die Steuererklärung habe ich schon bei meinem Steuerberater gemacht.Bescheid kam auch im Mai. Ich habe meinen Steuerberater die Unterlagen der KfW des BaföG Amts und die Rechnung des Lehrgangsanbieter vorgelegt. Er meinte das geht nicht.Nur wurden die nicht mit eingereicht.Die Rechnung ist von 2014. Nun ist die Frage kann ich es nachträglich steuerlich geltend machen?Da der Betrag ja bezahlt ist ,aber die Steuererklärung für 2014 schon gemacht.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.10.2015
20:36 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 07.10.2015
21:58 Uhr

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Beantwortet am 07.10.2015 21:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2259

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.

Soweit ich Sie richtig verstehe ist wahrscheinlich keine nachträgliche Geltendmachung möglich.

Wichtig ist zu klären, ob eventuell Änderungsmöglichkeiten im Bescheid gegeben sind ...



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