Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Firmenwagen |
| Gefragt am 09.06.2009 16:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1037 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von FP Fischer Robert Fischer (Profil ansehen)
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der formulierten Frage und der gemachten Sachverhaltsangaben kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten: Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Wahl, ob er die private Nutzung pauschal - nach der 1%-Methode - oder nach Fahrtenbuch versteuern möchte. Diese Wahl kann er jedes Jahr aufs Neue ausüben. Versteuerung nach der 1%-Methode: Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die pauschale Versteuerung, setzt der Arbeitgeber den privaten Nutzungswert mit monatlich 1 % des inländischen Bruttoistenpreises im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen an (§ 8 Abs. 2 S. 2 EStG) an. Zusätzlich zu der Versteuerung nach dem Listenpreis werden für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer (in der Regel immer die kürzeste Straßenentfernung) und Monat versteuert. Sie haben diese Variante ja bereits berechnet, so dass sich hier in Ihrem Fall ein zu versteuernder Betrag (geldwerter Vorteil von 735 ? pro Monat ergibt. Die Steuer hierauf kann überschlägig mit 45 % (incl. Solidaritätszuschlag) berechnet werden und beträgt somit ca. 330,75 ? Versteuerung nach der Fahrtenbuchmethode: Bei der Versteuerung nach der Fahrtenbuchmethode wird der private Nutzungswert mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt, wenn dies durch Belege und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann. Für die Steuerberechnung wird zunächst der Aufwand je Kilometer ermittelt, der sich aus der Fahrleistung und den Gesamtkosten ergibt. Dieser Satz ist Grundlage der Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatfahrten. Die Gesamtkosten beinhalten auch die Abschreibung beziehungsweise Leasingraten für den Pkw. Alle Werte sind brutto, also inclusive Umsatzsteuer zu berechnen. Eine genaue Berechnung ist mit den von Ihnen gemachten Angaben leider nicht möglich, da hierzu die Gesamtkilometer des Jahres, sowie die jeweiligen beruflichen und privaten Anteile und die laufenden Kosten des PKW bekannt sein (bzw. geschätzt werden) müssten. Für Ihre eigenen Berechnungen jedoch noch die nachfolgenden Hinweise zu Berechnung Es ergibt sich dann die folgende Rechnung: ? Prozentsatz Privatfahrten = Privatfahrten / Gesamtfahrleistung ? Geldwerter Vorteil für Privatfahrten = Gesamte Kfz-Kosten x Prozentsatz Privatfahrten ? Prozentsatz Fahrten zur Arbeit = Jahrespendelkilometer / Gesamtfahrleistung ? Geldwerter Vorteil für Fahrten zur Arbeit = Gesamte Kfz-Kosten x Prozentsatz Fahrten zur Arbeit Diesen geldwerten Vorteil multiplizieren Sie dann wieder mit dem oben zu Grunde geleten Steuersatz von ca. 45% und erfahren somit die zu erwartende Steuerlast. Tendenziell ist aber der nach dem Fahrtenbuch berechnete geldwerte Vorteil geringer, wenn ? die gesamte Fahrleistung im Jahr gering ausfällt, ? der Anteil der privaten Fahrten eher gering ist, ? der Listenpreis inklusive der Extras hoch ist, ? die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit weit ist, ? der Pkw bereits abgeschrieben ist oder ein Gebrauchtfahrzeug gefahren wird. Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Bei weiterem Beratungsbedarf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen FP Fischer & Pützer Steuerberater durch: Robert Fischer Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater Sommerstr. 19 83253 Rimsting Tel.: 08051/6404105 |
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