Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Fällt Prüfungsaufsicht unter die Übungsleiterpauschale? |
| Gefragt am 04.06.2011 22:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Bewertung: 1,7 (von 5 Sternen)
Ich bin nebenberuflich als Prüfungsaufsicht an einer Fachhochschule für ... gemeinnützige GmbH tätig. |
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Beantwortet von COUNSELOR Ralph J. Schnaars (Profil ansehen)
sehr geehrter Fragesteller
ein bisschen problematisch ist es schon, Ihre Frage zu beantworten (ich weiß z.B. nicht, wieviel Einnahmen Sie im Jahr haben). Als "ehrenamtliche" Tätigkeit gibt es viele Dinge. Ob es bei Ihnen allerdings ehrenamtlich ist oder ob es sich um eine weitere Verdienstquelle (ähnlich Nebenjob) handelt, müßten wir gesondert prüfen. Sofern Ihre Einnahmen (alles was Sie bekommen inkl. Sachleistungen) allerdings die steuerlichen Beträge für (man nennt es Übungsleitertätigkeit) überschreiten, muss eine "Gewinnermittlung" gemacht werden. Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen machen Sie immer eine Gewinnermittlung 1.Einnahmen abzueglich 2.Ausgaben (z.B. Fahrgelder, Bürobedarf etc) ergibt Einnahmen-Überschuß und schreiben Sie darunter abzueglich Übungsleiterfreibetrag Je nach Finanzamt in Deutschland wird es Nachfragen geben oder es wird wie erklärt veranlagt werden. Danach sollte allerdings der Steuerbescheid des Finanzamtes geprüft werden. Sofern ich Ihnen helfen soll, senden Sie Ihre Unterlagen an COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH Schubertring 3A, 22848 Norderstedt oder sprechen Sie mich direkt an unter Tel. 040 534 34 90 Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen Ihr Ralph J. Schnaars
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