Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Einnahmen aus Werbung im Blog |
| Gefragt am 01.03.2010 12:41 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1046 |
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Ich habe Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit als Angestellter über 25.000 EUR brutto. |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Durch die Blog-Werbung erzielen Sie gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Einkommensteuergestz. Diese sind in der Anlage G zu erklären. Die Einkünfte werden in einer formlosen Einnahme-Überschussrechnung dargestellt. Dabei weisen Sie zunächst Ihre Einnahmen aus. Von den Einnahmen werden dann die Ausgaben abgezogen. Hierzu zählen alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit angefallen sind, wie zum Beispiel die Hostingkosten. Es sind aber auch weiter Kosten wie z.B. Telefonkosten oder Bürobedarf denkbar. Diese können Sie auch pauschal geltend machen, wobei kein Rechtsanspruch auf Anerkennung durch das Finanzamt besteht. Die Belege werden nicht eingereicht. Besondere Freibeträge gibt es nicht. Es ist jedoch zu beachten, dass Arbeitnehmer neben der Angestelltentätigkeit Einkünfte in Höhe von jährlich 410 € steuerfrei erziele dürfen. Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ist dennoch abzugeben. Die Anlage EÜR ist in Ihrem Fall nicht auszufüllen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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