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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Einnahmen aus Werbung im Blog

Gefragt am 01.03.2010 12:41 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1046

Ich habe Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit als Angestellter über 25.000 EUR brutto.
Nebenher betreibe ich privat ein Blog, auf dem Werbung geschaltet wird. In 2009 kamen so rund 2000 EUR an Einahmen von verschiedenen Werbeplattformen, wie Google Adsense oder Zanox, zusammen.
Wie bzw. in welcher Anlage zur Einkommensteuererklärung muß ich das angeben? Gibt es Freibeträge? Wie kann ich Ausgaben, wie Hostingkosten, geltend machen? Muß ich eine Einnahme/Überschußrechnung machen?

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Durch die Blog-Werbung erzielen Sie gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Einkommensteuergestz. Diese sind in der Anlage G zu erklären.
Die Einkünfte werden in einer formlosen Einnahme-Überschussrechnung dargestellt. Dabei weisen Sie zunächst Ihre Einnahmen aus. Von den Einnahmen werden dann die Ausgaben abgezogen. Hierzu zählen alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit angefallen sind, wie zum Beispiel die Hostingkosten. Es sind aber auch weiter Kosten wie z.B. Telefonkosten oder Bürobedarf denkbar. Diese können Sie auch pauschal geltend machen, wobei kein Rechtsanspruch auf Anerkennung durch das Finanzamt besteht. Die Belege werden nicht eingereicht.

Besondere Freibeträge gibt es nicht. Es ist jedoch zu beachten, dass Arbeitnehmer neben der Angestelltentätigkeit Einkünfte in Höhe von jährlich 410 € steuerfrei erziele dürfen. Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ist dennoch abzugeben. Die Anlage EÜR ist in Ihrem Fall nicht auszufüllen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Danke für die schnelle Antwort.

Eine Nachfrage noch: Was ist, wenn man das für 2008 vergessen hat anzugeben? Die Steuerfestsetzung durch das Finanzamt ist bereits vor Monaten erfolgt.
Kann man bzw. sollte man das nachreichen?

Rückantwort
Wenn in einer Steuererklärung Einkünfte vergessen wurden, sind Sie verpflichtet, ab Kenntnis über die Fehlerhaftigkeit eine berichtigte Erklärung abzugeben. Hilfsweise genügt es, die zusätzlichen Einkünfte in einem formlosen Schreiben mitzuteilen. Auch für 2008 ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung notwendig. Zu beurteilen, ob Sie das auch tun "sollten", ist reine Spekulation. Wenn die Einkünfte nicht erklärt werden, ist dies Steuerhinterziehung. Spekulationen darüber, ob der Sachverhalt entdeckt wird, sind nicht Gegenstand einer Steuerberatung. Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater

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