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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Einkommensteuer bei Nebenerwerb und privatem Kredit

Gefragt am 28.12.2011 13:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Einkommensteuer bei Nebenerwerb und privatem Kredit , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ich habe 2010 dem Besitzer eines Pferdepensionsstalls einen privaten Kredit über ca. 17000 Euro für den Bau eines Stallgebäudes, in dem dann meine Pferde untergebracht wurden, gewährt. Hierfür sind 2010 ca. 1000 Euro Zinsen angefallen (für die weiteren Jahre haben wir e

Ich habe 2010 dem Besitzer eines Pferdepensionsstalls einen privaten Kredit über ca. 17000 Euro für den Bau eines Stallgebäudes, in dem dann meine Pferde untergebracht wurden, gewährt. Hierfür sind 2010 ca. 1000 Euro Zinsen angefallen (für die weiteren Jahre haben wir einen zinsfreien Kredit vereinbart).

Außerdem habe ich selber beim Bau dieses Stalles mitgeholfen (ohne dss ich offiziell bei dem Besitzer des Stalles angestellt gewesen bin), wofür wir ca. 3000 Euro Lohn vereinbart hatten. Ich habe das neben meinem eigentlichen Beruf (Angestellte) gemacht und habe kein Gewerbe angemeldet - ich bin überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass das steuerlich Probleme geben könnte; es war einfach als Mithilfe gedacht.

Die Rückzahlung des Kredits läuft seit September 2010 und wird noch 2-3 Jahre laufen. Auch die Zinsen (1000 Euro) sowie den Lohn (3000 Euro) habe ich noch nicht erhalten, sondern werde ich erst über die nächsten Jahre erhalten.

Daher meine Fragen:

1) In welchem Jahr sind die Zinsen (1000 Euro) und der Lohn (3000 Euro) zu versteuern: Im Jahr 2010, weil ich sie da formal bekommen habe, oder in dem Jahr, in dem ich das Geld tatsächlich erhalten werde?
Wenn ich das 2010 versteuern müsste, würde das ja bedeuten, dass ich Steuern auf Geld bezahle, das ich noch nicht erhalten habe.

2) Wie gebe ich bei der Steuererklärung den Lohn an? Da ich ja kein Gewerbe angemeldet habe und eigentlich ansonsten nur Lohn aus "nichtselbstständiger Arbeit" habe, ist mir unklar, auf welchem Formular und in welcher Form das angegeben werden muss.

3) Meine Steuererklärung 2010 habe ich bereits gemacht, ohne dass ich daran gedacht hätte, dass hier auch Steuern fällig werden. Wie kann ich das "heilen" und die weiteren Einnahmen noch "nacherklären"?

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Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Zu 1)

Zinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie Ihnen zugeflossen sind, also wenn Sie die Zinsen ausgezahlt bekommen. Das Entgelt für Aushilfe stellt mE keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da Sie es nicht nachhaltig mit Absicht der Gewinnerzielung betätigen. Es gehört zu den sonstigen Einkünften aus Leistung i.S.d. §22 Nr. 3 EStG. Solche Einkünfte (= Einnahmen - Werbungskosten) sind erst dann einkommensteuerpflichtig, wenn sie mindestens 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Zu versteuern sind sonstige Einkünfte auch im Kalanderjahr, in dem sie Ihnen zufließen.

Zu 2)

Nach aktueller Rechtslage sollen die sonstige Einkünfte i.S.d. §22 Nr. 3 EStG in Anlage SO angegeben werden: Die Einnahme in Zeile 7 und die Werbungskosten in Zeile 11.

Zu 3)

Da Sie in 2010 noch keine Zinszahlung und kein Entgelt für die Aushilfe erhalten haben, müssen Sie auch diesbezüglich nichts nachmelden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

Nachfrage
Vielen Dank für die schnelle, ausführliche und verständliche Antwort!!

Was wären Werbungskosten für das Entgelt für die Aushilfsarbeit? Könnte ich da zum Beispiel Fahrtkosten (z.B. Fahrten zum Baumarkt für Besorgungen von Arbeitsmaterial) geltend machen? Müssen für die Werbungskosten irgendwelche Belege eingereicht werden (solche Belege habe ich nämlich nicht...)?

Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort auf diese Nachfrage!

Rückantwort
Sehr geehrte Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage. Wenn Sie mit eigenem Pkw gefahren sind, sind Fahrtkosten zur Baustelle und zum Baumarkt gehören Werbungskosten, da die Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind. Die Werbungskosten müssen grundsätzlich mit Belegen nachweisen. Bei der Nutzung von eigenem Pkw können Sie die Kilometerpauschale von 0,3 € pro Kilometer geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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