Kategorie: Einkommensteuererklärung |
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Frage: Einkommensteuer bei Nebenerwerb und privatem Kredit |
| Gefragt am 28.12.2011 13:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Ich habe 2010 dem Besitzer eines Pferdepensionsstalls einen privaten Kredit über ca. 17000 Euro für den Bau eines Stallgebäudes, in dem dann meine Pferde untergebracht wurden, gewährt. Hierfür sind 2010 ca. 1000 Euro Zinsen angefallen (für die weiteren Jahre haben wir einen zinsfreien Kredit vereinbart). |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Zu 1) Zinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie Ihnen zugeflossen sind, also wenn Sie die Zinsen ausgezahlt bekommen. Das Entgelt für Aushilfe stellt mE keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da Sie es nicht nachhaltig mit Absicht der Gewinnerzielung betätigen. Es gehört zu den sonstigen Einkünften aus Leistung i.S.d. §22 Nr. 3 EStG. Solche Einkünfte (= Einnahmen - Werbungskosten) sind erst dann einkommensteuerpflichtig, wenn sie mindestens 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Zu versteuern sind sonstige Einkünfte auch im Kalanderjahr, in dem sie Ihnen zufließen. Zu 2) Nach aktueller Rechtslage sollen die sonstige Einkünfte i.S.d. §22 Nr. 3 EStG in Anlage SO angegeben werden: Die Einnahme in Zeile 7 und die Werbungskosten in Zeile 11. Zu 3) Da Sie in 2010 noch keine Zinszahlung und kein Entgelt für die Aushilfe erhalten haben, müssen Sie auch diesbezüglich nichts nachmelden. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de www.steuerberatung.zdbz.de
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