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Kategorie: Einkommensteuererklärung
Frage: Doppelte Haushaltsführung nach Wegzug von Arbeitsplatz?
Einsatz: € 20,00

Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Besteht in meiner Situation die Möglichkeit einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung?
Oder muss ich ggf. die Wohnsitze tauschen?
Sachverhalt:
- Ich arbeite seit ca. 8 Jahren beim gleichen Arbeitgeber
- Ich hatte zuerst ca. 25 km (einfach) vom Arbeitsplatz entfernt gewohnt
- Vor 3,5 Jahren bin ich aus privaten Gründen (Beziehung) umgezogen, nun deutlich weiter (85 km) vom Arbeitsplatz entfernt
- Ich habe mir dort eine Eigentumswohnung gekauft
- Aber: Ich war/bin weder verheiratet, noch haben/hatten wir einen gemeinsamen Hausstand
- Inzwischen geht mir die täglichen Pendelei (ca. 1 Stunde einfach) auf die Nerven, und die Beziehung ist auch beendet...
- Meine Wohnung möchte ich aber beibehalten
- Ich würde mir gerne zusätzlich am Arbeitsplatz ein Zimmer/kl. Wohnung mieten
- Ich habe einen Firmenwagen
Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein doppelter Haushalt nicht nur bei Ehegatten, sondern auch bei Alleinstehenden möglich (BFH, Urteil v. 5.10.1994, VI R 62/90, BStBl 1995 II S. 180). Für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung kommt es darauf an, dass Sie einen eigenen Hausstand unterhalten, an dem Sie sich persönlich oder finanziell beteiligen, und aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort oder in der Nähe eine Zweitwohnung haben (R 9.11 Abs. 3 LStR 2008).

Bei einem Ledigen wird ein eigener Hausstand angenommen, wenn er außerhalb des Tätigkeitsorts seine bisherige Wohnung weiterhin unterhält und sich dort regelmäßig aufhält. Der eigene Hausstand ist dadurch gekennzeichnet, dass zu dieser Wohnung die engeren persönlichen Beziehungen des ledigen Arbeitnehmers bestehen. Dabei kommen die persönlichen Beziehungen insbesondere in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, zum Ausdruck, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. In der Regel wird sich das Finanzamt an dem tatsächlichen Aufenthalt in dieser Wohnung orientieren. Für die Annahme eines eigenen Hausstands als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen muss der Ledige sich mindestens zweimal monatlich dort aufhalten.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater
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