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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Arbeitgeber insolvent - keine Lohnsteuerkarte erhalten

Gefragt am 30.05.2010 21:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035

Der erste Arbeitgeber des Jahres 2009 ist insolvent und nicht mehr auffindbar, ich habe von ihm keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun habe ich in dem betreffenden Jahr nicht voll gearbeitet, war einige Monate ohne Beschäftigung und habe dann eine andere Stelle angenommen, für die ich eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe, würde also in meiner Einkommensteuererklärung aufgrund der Pause eine Erstattung bekommen. Komme ich trotzdem irgendwie an die Erstattung bzw bin ich verpflichtet, das erste Einkommen zu erklären oder kann ich nur den Teil erklären, für den ich eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe?

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Daten der Lohnsteuerbescheinigung werden dem Finanzamt auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Da dem Finanzamt alle Informationen vorliegen, muss die Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt nicht vorgelegt werden.

Da die Steuererklärung richtig und vollständig ausgefüllt werden muss, benötigen Sie die Angaben. Möglicherweise können die Informationen anhand der Lohnabrechnungen nachvollzogen werden. Oder Sie sprechen mit Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt.

Sie sollten auf jeden Fall vermeiden die Steuererklärung unvollständig abzugeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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