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Kategorie: Einkommensteuererklärung

Frage: Abfindung / Hochzeit

Gefragt am 03.10.2011 15:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Guten Tag,

mein Partner und ich möchten heiraten.
Wir verdienen mit einem Jahresbruttoeinkommen von jeweils rd. € 78.000 ungefähr gleich viel.
In 2011 habe ich allerdings zusätzlich eine Abfindung in Höhe von brutto rd. € 88.000 erhalten, die bereits nach der Fünftel-Regelung besteuert wurde.
Die Frage ist nun, gibt es steuerliche Vor- oder vielleicht auch Nachteile, wenn wir noch in 2011 heiraten?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

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Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Nach der Eheschließung können Eheleute bei der Einkommensteuererklärung entweder eine Zusammenveranlagung oder eine getrennte Veranlagung wählen. Bei einer getrennten Veranlagung werden die Eheleute wie zwei ledige Personen behandelt.

In der Regel ist eine Zusammenveranlagung aufgrund des Splittingtarifs oft günstiger für Eheleute als eine getrennte Veranlagung. In einzelnen Fällen, insbesondere im Hinblick auf die Fünftel-Regelung, könnte jedoch getrennte Veranlagung günstiger sein. Eine sichere Aussage dazu, welche Veranlagungsart für Sie günstiger wäre, kann nur nach einer Simulationsrechnung mit Ihren vollständigen Daten getroffen werden. Fall Sie die Vergleichsrechnung durchführen lassen möchten, stehe ich Ihnen gern unter Anrechnung dieser Erstberatungsgebühr zur Verfügung.

Durch das Wahlrecht zwischen einer Zusammenveranlagung und einer getrennten Veranlagung kann es sich für Sie durch Eheschließung einkommensteuerlich keine zusätzliche Belastung ergeben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6
70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

Nachfrage
Sehr geehrte Frau Dr. Bolik,

vielen Dank für Ihre Antwort, die uns jedoch nicht weiterhilft. Was würde die von Ihnen angebotene detaillierte Berechnung kosten?

Vielen Dank & Freundliche Grüße

Rückantwort
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für die Rückfrage. Gerne führe ich die Vergleichsrechnung für Sie durch. Bei der Berechnung der Vergütung wird die Zeitgebühr nach § 13 StBGebV angewendet. Um den Zeitaufwand zu schätzen und die Berechnung durchzuführen, benötige ich noch weitere Informationen von Ihnen. Benutzen Sie bitte meine Emailadresse und beschreiben Sie Ihre Werbungskosten und Sonderausgaben. Ich werde Sie umgehend nach dem Eingang der Email kontaktieren.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6
70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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