Kategorie: Doppelbesteuerung |
|---|
Frage: Zweitwohnsitz |
| Gefragt am 01.12.2009 13:40 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038 |
|
Guten Tag |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Die Kosten für einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort können u. U. steuerlich berücksichtigt werden, wenn es sich um beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung handelt. Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung kann auch im Ausland begründet werden. Ein Werbungskostenabzug scheidet wegen der Vorschrift des § 3c EStG aber aus, wenn der im Ausland erzielte Arbeitslohn z. B. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei bleibt. Der in der Schweiz erzielte Arbeitslohn bleibt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei, wenn Sie sich in Deutschland insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhalten und der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt wird, der nicht in Deutschland ansässig ist. Sollte dies der Fall sein bleibt der in der Schweiz erzielte Arbeitslohn in Deutschland steuerfrei. Er unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Auf der anderen Seite scheidet der Werbungskostenabzug aus. Mit der Folge, dass die doppelte Haushaltsführung in Deutschland steuerlich nicht berücksichtigt wird. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung!
