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Kategorie: Doppelbesteuerung

Frage: Steuerbefreite Immobilienveräußerung im DBA-Ausland

Gefragt am 11.12.2011 16:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Sehr geehrte Beraterin, sehr geehrter Berater,

wir (meine Frau und ich) haben im Vereinigten Königreich (Hauptstadt London) eine Doppelhaushälfte gekauft. Diese haben wir nur selbst genutzt. Sie war nie vermietet. Wir haben die Doppelhaushälfte nach 2,5 Jahren mit Gewinn verkauft.
Während unserer Zeit in England waren wir in Deutschland mit einem festen Wohnsitz gemeldet.
Müssen wir den Gewinn in Deutschland versteuern und falls wie hoch?

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen,
der Fragesteller

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Aus den geschilderten Sachverhalt sehe ich keine Besteuerungsgrundlagen in Deutschland. Grundsätzlich sind Sie in Deutschland mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn sie hier einen Wohnsitz innehaben. Dieses Einkommen wird jedoch nach deutschen Grundsätzen ermittelt.

Das hier in Rede stehende Einkommen besteht in einem Veräußerungsgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. § 23 des Einkommensteuergesetzes. Davon ausgenommen sind jedoch Immobilien die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Folglich ergibt sich kein Ansatz für eine Besteuerung dieses Gewinnes in Deutschland.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

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