Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Steuerbefreite Immobilienveräußerung im DBA-Ausland |
| Gefragt am 11.12.2011 16:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Sehr geehrte Beraterin, sehr geehrter Berater, |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Aus den geschilderten Sachverhalt sehe ich keine Besteuerungsgrundlagen in Deutschland. Grundsätzlich sind Sie in Deutschland mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn sie hier einen Wohnsitz innehaben. Dieses Einkommen wird jedoch nach deutschen Grundsätzen ermittelt. Das hier in Rede stehende Einkommen besteht in einem Veräußerungsgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. § 23 des Einkommensteuergesetzes. Davon ausgenommen sind jedoch Immobilien die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Folglich ergibt sich kein Ansatz für eine Besteuerung dieses Gewinnes in Deutschland. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH) |
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