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Kategorie: Doppelbesteuerung

Frage: selbständige einkünfte eines Österreichers im Inland

Gefragt am 22.06.2011 12:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Ein Ingenieur mit Wohnsitz und Lebensmittelpunkt
in Österreich arbeitet in Deutschland auf selbständiger Basis für eine große Firma. Er hat in Deutschland keine eigene Betriebsstätte.
Wie sind seine Einkünfte zu versteuern

a) in Deutschland
b) in Österreich

Danke

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie in D EINEN Wohnsitz ODER Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten -kurzfristige Unterbrechnungen bleiben unberücksichtigt-)haben, sind Sie mit Ihrem sogenannten Welteinkommen in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Durch Ihre Tätigkeit in D erzielen Sie Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit als Ingenieur nach § 18 EStG.

Hier greift nun Artikel 14 DBA mit Österreich ein, der wie folgt lautet:

Zitatbeginn:

(1) 1Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass der Person im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung steht. 2Steht ihr eine solche feste Einrichtung zur Verfügung, so dürfen die Einkünfte im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können.

(2) Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Buchsachverständigen.

Zitatende

Nach Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 DBA mit Österreich erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Österreich und ist in D einkommensteuerfrei.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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