Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Pilot wohnhaft in D / Arbeit in Österreich / wo steuerpflichtig? |
| Gefragt am 22.11.2011 02:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1042 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Da Sie in D EINEN Wohnsitz innehaben sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und dies grundsätzlich mit Ihrem gesamten Welteinkommen. Jetzt greift aber das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich. Nach Artikel 15 Abs. 5 wird Ihre Vergütung in Österreich versteuert, da dort der Sitz der Fluggesellschaft ist. Die 183 Tageregelung ist in Artikel 15 Absätze 2 und 3 geregelt. Die 183 Tageregelung gilt für Sie nicht, da Absatz 5 Vorrang hat. Ihr Gehalt in Deutschland steuerfrei. Es erhöht aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG den Steuersatz auf andere Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland, sofern Sie welche haben. Dabei würden auch Einkünfte der Ehefrau im Rahmen der Zusammenveranlagung mit einbezogen. Wenn Sie weitere Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland haben, dann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und die steuerfreien Einkünfte aus Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit in Österreich in der Anlage N eintragen, damit der Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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