Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: In Österreich wohnen, in DE und EU arbeiten |
| Gefragt am 31.08.2011 17:29 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Ihrer Angabe zufolge gehe ich davon aus, dass Sie ab 1.1.2011 keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich auch nicht länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten. Sie sind in diesem Fall nur vorübergehend in Deutschland tätigen und werden beschränkt steuerpflichtig. Sie erzielen in Deutschland Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Gemäß DBA-Österreich Art. 15 Nr.1. b) hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Der Splittingvorteil (Steuerklasse III) wird nur gewährt, wenn auch der Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sie werden daher wahrscheinlich die Klasse 3 nicht bekommen. Als übriger beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer erhalten Sie stets die Steuerklasse I. Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland behalten, werden Sie wieder unbeschränkt steuerpflichtig. Ihnen wird dann der Grundfreibetrag i.H.v. 8004€ gewährt. Ggü einem beschränkt Steuerpflichtigen kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger grundsätzlich mehr Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Ihre Steuerpflicht in Österreich wird durch das Steuerrecht in Österreich geregelt. Hierfür sollen Sie Ihren Sachverhalt von einem österreichischen Kollegen überprüfen lassen. Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de |
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