Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Honorare durch freischaffende Tätigkeit in Österreich |
| Gefragt am 31.10.2011 17:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Die Einnahmen von den österreichischen Auftraggebern sind deutsche EInkünfte, wenn Sie nicht in Österreich tätig waren. Österreich hat in diesem Fall kein Besteuerungsrecht. Daher ergibt sich gegenüber dem österreichischen Fiskus oder den Auftraggebern keine Deklarationspflicht. Ein Quellensteuer wird auf die Honorare ebenfalls nicht erhoben. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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