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Honorare durch freischaffende Tätigkeit in Österreich

Gefragt am 31.10.2011
17:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3829

 

Guten Tag,

ich habe in diesem Jahr durch freischaffende Tätigkeit als Autor verschiedene Honorare von österreichischen Institutionen erhalten. Mein Wohnsitz ist aber in Deutschland.

Die Summe liegt in jedem Fall über 2.000 Euro. Ich habe mir sagen lassen, daß man ab dieser Summe auch in Österreich eine Steuererklärung abgeben muß. Stimmt das?
Oder unterliegen diese Einkünfte nicht auch den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich?

Nützt es, wenn ich für mehrere Honorare das Formular "Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA-Quellensteuerentlastung" vom Finanzamt stempeln lasse und bei den jeweiligen österreichischen Honorarzahlern vorlege?

Mit Dank und bestem Gruß!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.10.2011
17:46 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 31.10.2011
17:59 Uhr

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Beantwortet am 31.10.2011 17:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3829

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung ...



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