Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Doppelbesteuerung

Frage: Entsendung nach Polen für 3 Jahre

Gefragt am 13.10.2011 14:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031
Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen) Entsendung nach Polen für 3 Jahre , 4.7 von 5 bei 1 Bewertungen Ich soll von meinem Arbeitgeber mit Sitz in DE für max. 3 Jahre nach PL entsendet werden. Mein Hauptwohnsitz (Familie bzw. Lebensmittelpunkt) verbleibt in DE. Das ursprüngliche Gehalt wird weiterhin in DE ausgezahlt, in PL soll ich eine zusätzliche Vergütung erhalten. Meine F

Ich soll von meinem Arbeitgeber mit Sitz in DE für max. 3 Jahre nach PL entsendet werden.
Mein Hauptwohnsitz (Familie bzw. Lebensmittelpunkt) verbleibt in DE. Das ursprüngliche Gehalt wird weiterhin in DE ausgezahlt, in PL soll ich eine zusätzliche Vergütung erhalten.

Meine Frage: Welche geldwerten Leistungen (z.B. Zweitwohnung, PKW, Mobiltelefon) seitens des Arbeitgebers sind in PL steuerfrei?

Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung!
Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihren Angaben zufolge werden Sie aufgrund der Entsendung mit eigenem Hausstand in PL beschäftigen. Folgende Auslösungen des Arbeitgebers können wegen dieser aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung steuerfrei bleiben:

1. Kosten für die erste und letzte Fahrt: entweder Erstattung der tatsächlich nachgewiesenen Kosten oder bei Benutzung Ihres eigenen Pkws Erstattung von 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer.

2. Familienheimfahrten: entweder Erstattung der tatsächlich nachgewiesenen Kosten oder bei Benutzung Ihres eigenen Pkws Erstattung von 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer.

3. Verpflegungsmehraufwand: Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Verpflegung in den ersten drei Monaten der Tätigkeit in PL in Höhe des Auslandstagegeldes.

4. Kosten der Unterkunft: Ersatzleistungen des Arbeitgebers für die notwendigen Kosten der Unterkunft in den ersten drei Monaten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

Nachfrage
Sehr geehrte Frau Bolik,

die Frage bezog sich auf steuerfreie Leistungen IN Polen.
Ich soll eine Vergütung und ggfs. weitere Leistungen in PL bekommen.
Ideal für beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) wären steuerfreie Leistungen wie eine vom Arbeitgeber bezahlte Wohnung, ein Firmen-PKW o. A.

Mit freundlichen Grüßen

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass die Vergütung und weitere Leistungen in PL von einem polinischen Arbeitgeber oder von einer polnischen Betriebstätte Ihres deutschen Arbeitgebers getragen werden. Nach DBA-Polen/Deutschland hat Polen das Besteuerungsrecht zu diesem Vergütungsbestandteil. Die Besteuerung dieses Vergütungsbestandteils erfolgt nach polnischem Steuerrecht. Aus berufrechtlichem Grund ist es polnischen Steuerberatern vorbehalten, sich zu polnischem Steuerrecht zu äußern. Bitte haben Sie Verstandnis, dass ich daher als deutsche Steuerberaterin hierfür nur Auskunft zu deutschen Steuerrecht geben darf.

Falls Ihr Arbeitgeber in Polen keine Betriebstätte unterhält und Ihre Vergütung in Polen auch von Ihrem deutschen Arbeitgeber bezahlt werden soll, dann kann Ihr Arbeitgeber entsprechend die in meiner ersten Ausführung genannten Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltführung direkt tragen, also Ihnen eine bezahlte Zweitwohnung am Beschäftigungsort bis zu 60qm, Firmenwagen für Heimfahrten in den ersten 3 Monaten zur Verfügung stellen. Diese Zuwendungen sind dann steuerfrei.

Falls noch Unklarheit besteht, kontaktieren Sie mich bitte gern per Email.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Weitere Fragen zum Thema "Doppelbesteuerung" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung!
Bewertung
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
4,0
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
5,0