Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Entsendung nach Polen für 3 Jahre |
| Gefragt am 13.10.2011 14:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen)
Ich soll von meinem Arbeitgeber mit Sitz in DE für max. 3 Jahre nach PL entsendet werden. |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Ihren Angaben zufolge werden Sie aufgrund der Entsendung mit eigenem Hausstand in PL beschäftigen. Folgende Auslösungen des Arbeitgebers können wegen dieser aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung steuerfrei bleiben: 1. Kosten für die erste und letzte Fahrt: entweder Erstattung der tatsächlich nachgewiesenen Kosten oder bei Benutzung Ihres eigenen Pkws Erstattung von 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer. 2. Familienheimfahrten: entweder Erstattung der tatsächlich nachgewiesenen Kosten oder bei Benutzung Ihres eigenen Pkws Erstattung von 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer. 3. Verpflegungsmehraufwand: Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Verpflegung in den ersten drei Monaten der Tätigkeit in PL in Höhe des Auslandstagegeldes. 4. Kosten der Unterkunft: Ersatzleistungen des Arbeitgebers für die notwendigen Kosten der Unterkunft in den ersten drei Monaten. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de www.steuerberatung.zdbz.de
Nachfrage Rückantwort |
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