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Englisches Abfindung - Wohnsitzverlegung nach Deutschland

Gefragt am 01.05.2012
15:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4151

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gerade dabei meine deutsche und UK Steuererklärung auszufüllen.

Ich habe bis zum 02.09.2011 in England gearbeitet (seit Mitte 2006) und dort meinen permanenten Wohnsitz gehabt. Zum 01.10.2011 habe ich in Deutschland eine Stelle angetreten und meinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt (Anmeldung am 04.10.2011).

Meine Frage bezieht sich darauf, wo vom steuerrechtlichen Standpunkt meine Wohnsitz zwischen dem 02.09.2011 und 01.10.2011 lag, nachdem dies einen Einfluss auf den Besteuerung meiner englischen Abfindung haben dürfte.

Ich habe ab dem 15.09.2011 eine Wohnung in Deutschland gemietet und meinen Umzug (Möbel etc.) am 15.09.2011 durchführen lassen, habe mich dann allerdings anschließend nur ein paar Tage in der Wohnung aufgehalten um diese bewohnbar zu machen und bin dann wieder nach England um mein Haus, dass ich dort noch besitze, für die Vermietung zum 30.09.2011 herzurichten (alles mit Fährtickets, etc. belegbar). Meine entgültiger Umzug nach Deutschland war dann am 30.09.2011.

Meine Frage ist nun ab welchem Tag ich in Deutschland unbeschränkt Einkommens steuerpflichtig wurde, zum 15.09.2011 oder zum 01.10.2011, da mir mein englischer Arbeitgeber aus Lohnbüro technischen Gründen meine letztes Gehalt, inklusive Abfindung erst am 23.09.2011 überwiesen hat.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.05.2012
15:44 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.05.2012 19:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4151

Antwort unseres Experten

Lieber Fragesteller,

vor dem Hintergrund einer Erstberatung und dem Honorareinsatz beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Gem. § 1 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Sie seit dem 15.09 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig,da sie seit dem Zeitpunkt einen Wohnsitz in Deutschland haben. Gem. § 8 Abgabenordnung (AO) ist der Wohnsitz dort, wo jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass er die Wohnung beibehalten wird ...



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