Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Arbeiten Schweiz / Wohnen Deutschland |
| Gefragt am 19.01.2012 07:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Mein Arbeitgeber hat ein neues Büro in der Schweiz eröffnet und ich habe die Möglichkeit dort für derzeit vier Tage pro Woche zu arbeiten. Von Freitag bis Sonntag bin ich weiterhin in Deutschland, der Lebensmittelpunkt bleibt daher in Deutschland. Aufgrund der 60-Tage Regelung erfolgt die Besteuerung jedoch in der Schweiz - vorbehaltlich des Progressionsvorbehalts bei dem Lohnsteuerjahresausgleich. |
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Beantwortet von Andreas Schupp (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass bei meinen Ausführungen der von Ihnen dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass das Hinzufügen, Weglassen, Ändern von Lebenssachverhalten oder die Zweideutigkeit der gemachten Informationen das steuerrechtlich korrekte Ergebnis beeinflussen können. Bitte beachten Sie, das ich aus berufsrechtlichen Gründen nicht auf rechtliche Fragen eingehen kann. Da keine genauen Angaben vorliegen um den Gegenstandswert zu schätzen, kommt eine Zeitgebühr zwischen 19,00 € und 46,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer) je angefangene halbe Stunde nach § 13 StbGebV in Betracht. Auf Grund der Ausführungen würde ich einen Zeitaufwand bis ca. 6 Stunden einschließlich Besprechung schätzen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Schupp STEUERBERATER |
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