Kategorie: Doppelbesteuerung |
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Frage: Abfindung in Deutschland Wohnsitz in Österreich |
| Gefragt am 03.02.2012 14:29 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ich muss Sie leider enttäuschen. Sie werden die Abfindung in D versteuern müssen. Trotz alleinigem Wegzug nach Österreich, sind Sie weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da Sei EINEN Wohnsitz in D haben, da sich dort die Familie befindet und Sie nicht beabsichtigen sich von der Familie zu trennen. Aber auch wenn Sie steuerlich keinen Wohnsitz in D haben, wird die Abfindung in D versteuert. Zwischen D und Österreich wurde eine vom Doppelbesteuerungsabkommen abweichende Konsultationsvereinbarung getrofffen (BMF 26.8.2010, IV B 2 - S-1301-AUT, BStBl I 10, 645). Nach dieser Vereinbarung wird die Abfindung auch nach Wegzug in D besteuert, da dort auch Ihre normalen Vergütungen aus der Tätigkeit besteuert wurden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen der ausgelobten 20€ behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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