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Verlustübernahme durch atypische Gesellschaft

Gefragt am 31.05.2010
14:29 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5082

 

Gibt es einen Weg, das eine atypische Gesellschaft Verluste der GmbH auch im Folgejahr übernehmen kann und damit der "atypische Gesellschafter" diese Verluste bei seiner Einkommenssteuer geltend machen.

Im betreffenden Jahr wurde in der GUV/ Bilanz der GmbH keine Verlustübernahme (Erhöhung der Einlage)durch atypische Gesellschaft ausgewiesen, sondern als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.05.2010
14:29 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 31.05.2010
18:58 Uhr

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Beantwortet am 31.05.2010 18:58 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5082

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Bilanz)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der Angaben im Sachverhalt beruht. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Informationen kann die steuerliche Beurteilung wesentlich beeinflussen.

Als stiller Gesellschaft erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs ...



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