Kategorie: Bilanz |
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Frage: Darlehensauflösung |
| Gefragt am 27.03.2011 10:29 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Ein Einzelunternehmer im Immobiliebereich bilanziert unter anderem Aktiva: unbebaute Grundstücke (Warenbestand) 498.000 € |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ohne Kenntnis des gesamten Vorganges lässt sich Ihre Frage nicht abschliessend beantworten. Sie müssen auf jeden Fall eine Abrechnung von der Bank verlangen, denn die Bank wird die Zwangsverwaltung mit anschließender Zwangsversteigerung beantragt haben. Es muss daher zunächst festgestellt werden, wie hoch der Darlehensstand NACH der Zwangsversteigerung noch ist. Wie zu buchen ist, möchte ich, da keine detaillierten Zahlen vorliegen, an Hand eines Beispiels verdeutlichen: Die Grundstücke wurden für 350.000 Euro veräussert (Annahme von mir), die 350.000 Euro wurden zur Darlehenstilgung verwendet. Hier müsste wie folgt gebucht werden: 1. Buchung: Darlehen 350.000 im Soll an Grundstücke 350.000 im Haben. Das Darlehen hat dann einen Restsaldo von 250.000 Euro und die Grundstücke einen Saldo von 148.000 ( 498000 minus 350000 ). 2. Buchung Anlagenabgang Buchverlust 148.000 im Soll an Grundstücke im Haben 148.000 Durch die zweite Buchung hat das Grundstückskonto einen Nullsaldo, der Buchverlust des Grundstücks hat sich mit 148.000 Euro Gewinn mindernd bzw. Verlust erhöhend ausgewirkt. Läuft jetzt Ihr Einzelunternehmen weiter, bleibt das Rest-Darlehen in Höhe von 250.000 Euro weiter als Darlehen in der Bilanz stehen. Wenn das Rest-Darlehen als Privat-Darlehen behandelt werden soll, dann müssen Sie es wie folgt ausbuchen: Darlehen 250.000 im Soll an Kapitalkonto im Haben 250.000. Dann wäre das Darlehen Gewinn neutral ausgebucht. Wie gesagt, eine abschliessende Aussage ist aber erst nach Einsicht in die Unterlagen möglich. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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