Kategorie: Abfindung |
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Frage: wann auszahlen lassen wann greift 1/5 Regelung |
| Gefragt am 15.08.2011 20:59 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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sehr geehrter Herr Steuerberater, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Steuerermäßigung der 1/5 Regelung kommt nur dann zum Tragen, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Dies ist dann gegeben, wenn die Abfindung die entgehenden Einnahmen übersteigt. Aus der Ferne kann dies nicht beurteilt werden. Insgesamt kann eine Auszahlung der Abfindung allein in 2012 vorteilhaft sein, da in 2012 kein Krankengeldbezug vorliegt. Das Krankengeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts den Steuersatz auf die Einkünfte. Somit kann die steuerliche Belastung bei Auszahlung der Abfindung 2011 gegenüber einer Auszahlung in 2012 höher sein, zumal Sie in 2011 auch noch 3 Monatsgehälter erhalten. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass eine verbindliche Aussage nur an Hand genauer Zahlen getroffen werden kann, sodaß ich Ihnen anrate, die steuerliche Belastung vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages durchrechnen zu lassen. Ich hoffe,ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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