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Verzicht Pensionsrückstelllung als Arbeitslohn

Gefragt am 18.11.2009
21:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4155

 

Mein verstorbener Ehemann war Gesellschaft-Geschäftsführer einer GmbH. Es bestand eine Pensionsrückstellung in Höhe von 100.000 Euro. Eine Rückdeckung von ca. 75.000 Euro. Laut math. Gutachten hat der Pensionsanspruch einen Wert von ca. 200.000 Euro.
Ich hab emich nun mit den anren Gesellschafter geeinigt, dass ich als Abfindung für die werthaltige Pensionszusage nur die Rückdeckungsversicherung erhalte.
Dies emuss ich der LSt unterwerfen und mit der 1/5 Regelung versteuern, dass weis ich bereits.
Aber nun hab eich gehört, dass ich nicht die 75 sondern die 200.000 Euro versteuern muss. Dies Differnz wäre eine verdeckte Einlage. Aber ich war nie Gesellschafterin!
Ist dies richtig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.11.2009
21:06 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 19.11.2009
07:54 Uhr

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Beantwortet am 19.11.2009 07:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4155

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Gem. Ihren Angaben ist ist der Pensionsanspruch mit 75.000 Euro rückgedeckt. Wenn Sie nunmehr bei Ihrem Verzicht auf den Anspruch aus der Pensionszusage GLEICHZEITIG den Anspruch der Rückdeckungsversicherung übertragen bekommen, liegt kein Pensionsverzicht, sondern eine Abfindung des Pensionsanspruchs mit einem Sachwert, nämlich den 75 ...



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