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Versteuerung Abfindung bei Wohnort in England

Gefragt am 16.08.2011
17:29 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4948 | Bewertung 4.3/5

 

Ich wohne zur Zeit in Deutschland (bin deutscher Staatsbürger) und plane zwecks Steueroptimierung nach England ( Coventry) umzuziehen.
Haus in England ist vorhanden und wird gegenwärtig von Verwandten bewohnt.
Abfindung in Höhe von 500000 Euro wird ausgezahlt im März 2012 und deckt als Frühpensionierung den Gehaltsverlust für 8 Jahre bis zum 65 Lebensjahr ab.
Wann sollte ich nach England umziehen unter Aufgabe des deutschen Wohnsitzes, um unter die englische Besteuerung bzgl der deutschen Abfindung zu fallen.( DBA mit Grossbritannien)
Reicht ein Umzug im März 2012 , um die 183 Tage zu erfüllen?
Kann ich die Non_Dom Regelungen, wie vor allem für die Londoner City angewendet, auf meinen Fall nutzen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.08.2011
17:29 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 16.08.2011
18:28 Uhr

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Beantwortet am 16.08.2011 18:28 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4948 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrter Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie in D weder EINEN Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben liegt keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vor.

Sie könnten jedoch beschränkt einkommensteuerpflichtig sein, wenn Sie Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen ...



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