Kategorie: Abfindung |
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Frage: Versteuerung Abfindung bei Wohnort in England |
| Gefragt am 16.08.2011 17:29 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
Ich wohne zur Zeit in Deutschland (bin deutscher Staatsbürger) und plane zwecks Steueroptimierung nach England ( Coventry) umzuziehen. |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Wenn Sie in D weder EINEN Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben liegt keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vor. Sie könnten jedoch beschränkt einkommensteuerpflichtig sein, wenn Sie Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen. Die gezahlte Abfindung für das Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis wird unter § 49 Abs.1 Nr. 4d EStG erfasst und unterliegt daher dem Grunde nach der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Nach dem neuen DBA vom 30.12.2010 Artikel 14 Abs. 1 erfolgt die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat England. Nach Artikel 4 des Abkommens sind Sie in England dann ansässig, wenn Sie dort auf Grund Ihres Wohnsitzes bzw. Ihre ständigen Aufenthalts dort steuerpflichtig sind. Es gibt jedoch die sog. "Remittance- Base-Klausel", nach der die deutschen Finanzämter die Abfindungen in D besteuern, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Abfindung nach England überwiesen wurde. Aufgrund des DBA vom 30.12.2010 wäre die Zahlung der Abfindung in D steuerfrei, wenn Sie im März 2012 bei Auszahlung der Abfindung in D keinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt mehr haben, in England aber einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben und die Abfindungszahlung tatsächlich auf ein englisches Konto überwiesen wird. Dabei können Sie die Non Dom Regelungen nutzen, da die Abfindung auf ein englisches Konto gezahlt wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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