Kategorie: Abfindung |
|---|
Frage: Netto-Abfindung |
| Gefragt am 01.03.2011 01:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1050 |
|
Sehr geehrter Steuerberater, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Abfindung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Abfindung stellt Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar und ist steuerlich im Jahr des Zuflusses, hier 2011, zu berücksichtigen. Auch unter Berücksichtigung des eingetragenen Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte wird der Arbeitgeber Ihnen keine Lohnsteuer abziehen. Die Abfindung ist auch sozialversicherungsfrei. In 2012 müssen Sie jedoch eine Einkommensteuererklärung für 2011 einreichen. Hier müssen Sie dann in der Anlage N u.a. als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgefallene Rechtsanwalts-und Gerichtskosten geltend machen. Das Krankentagegeld und das ALG I unterliegt im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, die Berufsunfähigkeitsrente wäre steuerfrei, wenn diese von einer gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wird. Sie unterliegt mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer, wenn sie durch eine private Versicherung gezahlt wird, sie unterliegt mit dem Besteuerungsanteil von wenigstens 50% als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, wenn die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt wird. Auf keinen Fall unterliegt die BU-Rente dem Progressionsvorbehalt. Eine genaue Steuerberechnung ist wirde mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung abschließend ermittelt. Hier kann sich dann, je nach Höhe des sich auswirkenden Progressionsvorbehalts und der Rente eine Nachzahlung ergeben, die nur bei genauer Höhe der entsprechenden Zahlen berechnet werden kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Abfindung!
