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Mit Kleingewerbe Verlust generieren

Gefragt am 15.08.2012
09:51 Uhr | Einsatz: € 29,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4869

 

Guten Tag,
ich verlasse zum Ende diesen Monats ein Unternehmen mit einer Abfindungszahlung. Die Abfindung wird mit der Fünftelregelung besteuert. Zum 01.06.2012 habe ich ein Kleingewerbe (bis 17500 Euro/Jahr) im Bereich Softwareenticklung und Verkauf angemeldet und habe dadurch Nebeneinkünfte von ca. 300 Euro/Monat.
Nun zu meiner Frage, kann ich das von mir betriebene Kleingewerbe dazu Nutzen um einen Verlust zu generieren indem ich Investitionen für ein Notebook/Macbook Arbeitsplatz und Software tätige. Das ganze dann im Wert von ca. 3000 Euro. Müssen diese Investitionen gewisse Voraussetzungen erfüllen?

Die zu Erwartenden Einkünfte aus der Nebentätigkeit wären ca. 1700 Euro bis zum Ende des Jahres.

Eckdaten:
Abfindungssumme: 36000
Einkommen in diesem Jahr 28000 + 1700 (Arbeitnehmer+Kleingewerbe)

Laut meinen Berechnungen würde ein Verlust von ca 1300 Euro aus der Nebentätigkeit ganze 655 Euro Steuerersparnis bedeuten.
Sollte der Verlust anrechenbar sein, wird die Ersparnis dann mit der Steuererklärung für 2012 begliechen?
Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.08.2012
09:51 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 15.08.2012
10:12 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 15.08.2012 10:12 Uhr | Einsatz: € 29,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4869

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Abfindung)

hallo sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Gedankengang ist völlig richtig.

Es ist irrelevant, ob es sich um ein Kleingewerbe oder um eine börsennotierte Gesellschaft handelt. Betrieblich entstandene Verluste sind mit anderen Einkommen verrechenbar.

Anschaffungen unter EUR 400 sind im Jahr der Anschaffung zu 100 % absetzbar und mindern den Gewinn des entsprechenden Jahres. Gegenstände, die mehr als EUR 400 kosten, müssen über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden ...



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