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Kirchensteuerermäßigung

Gefragt am 16.12.2011
16:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5093

 

Hallo,
ich secheide zum 31.12.2011 bei meinem Arbeitgeber aus, welcher mir dafür eine Abfindung bezahlt.
Ich bin aus der Kirche bereits vor 10 Jahren ausgetreten, allerdings ist meine Frau Mitglied der evang. Kirche und wir werden gemeinsam veranlagt.
Ich denke, auf die Abfindung wird mein AG keine KiSt abführen (so wie auf meine normalen Entgeltabrechnungen auch).
1. Muss ich die Kirchensteuer für meine Frau im Rahmen der EkSt-Erklärung abführen?
2. Gilt hierfür auch die Fünftelregelung?
3. Kann ich bei der Kirche auch eine 50%-Befreiung für den Kirchensteueranteil meiner Frau beantragen, sodass ich letztlich nur für 25% bezahlen "darf"?
MfG
Rainer B.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.12.2011
16:30 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 16.12.2011
18:46 Uhr

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Beantwortet am 16.12.2011 18:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5093

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Erhebung der Kirchensteuer richtet sich nach der Kirchnsteuerordnung des jeweiligen Bistums bzw ...



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