Kategorie: Abfindung |
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Frage: Freistellung/Optimierung der Steuerlast |
| Gefragt am 05.01.2010 13:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Es ist leider so, dass Sie auf die Abfindung Steuern zahlen müssen. Unter Anwendung der Fünftelregelung bei einem Abfindungsbetrag von 120.000 Euro und 4.000 Euro Gehalt fallen im Rahmen der getrennten Veranlagung (Grundtabelle) auf die 120.000 Euro eine Einkommensteuer in Höhe von Euro 22.775 zzgl. Soli von Euro 1.252, was einen Auszahlungsbetrag von Euro 95.973 ergeben wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2010. Bei einer Zusammenveranlagung unter Berücksichtigung der 38.000 Euro Einkünfte Ihrer Ehefrau, würde sich die Einkommensteuer auf Euro 48.655 erhöhen, ebenso der Soli auf Euro 2.676,02. Vorbehaltlich einer detaillierten Überprüfung, die für 30 Euro leider nicht machbar ist, dürfte die 120.000-Regelung für Sie am günstigsten sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater
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