Kategorie: Abfindung |
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Frage: bonus zahlung |
| Gefragt am 11.01.2011 21:08 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1042 |
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hallo ,ich habe im märz 2008 die kündigung nach 35 dienstjahren bekommen,ich unterschrieb einne vertrag über eine abfindungin höhe von 280000 euro,fällig im januar 2010 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Die steuerrechtliche Beurteilung basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann die steuerrechtliche Beurteilung, ggf. auch wesentlich, beeinflussen. Um in den Genuß der sog. Fünftel-Regelung zu kommen, muß der gezahlte Arbeitslohn sachlich mehreren Jahren zuzurechnen sein. Für Abfindungen, die einen Ausgleich für die soziale Schlechterstellung aufgrund des Verlust des Arbeitsplatzes bieten, ist dies problemlos erfüllt. Die Beurteilung des Bonus muß sich demnach danach richten, ob eine Zurechnung der Zahlung auf mehrere Jahre erfolgen kann. In Ihrem Fall ist die Argumentation schwierig, da der Vertrag, mit dem die zusätzliche Zahlung vereinbart worden ist, von seinem Wortlaut her auf eine Verursachung im Jahr 2010 hindeutet (Verbleib am Arbeitsplatz, Erfüllung der Zielvereinbarung). Gegen diesen Anschein müssen Sie erfolgreich argumentieren. Auf Basis des von Ihnen geschilderten Ablaufs ist dies sachlich sicherlich möglich, da der zusätzliche Betrag in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Abfindung steht. Dies hat der BFH als ausreichend anerkannt, um die Tarifbegünstigung anzuerkennen (BFH v. 14.12.2006, IV R 57/05). Sie tragen allerdings für diese Umstände die Beweislast. Da Sie die Steuerbescheinigung bereits erhalten haben, ist eine Korrektur der Bescheinigung nicht mehr möglich. Sie sind allerdings hinsichtlich Ihrer Einkommensteuererklärung nicht an die Wertung Ihres Arbeitgebers gebunden. Wenn Sie nachweisen können, daß die Voraussetzungen für die Berücksichtigung auch des zusätzlichen Bonus als Arbeitslohn für mehrere Jahre erfüllt ist, können Sie dies in der Einkommensteuererklärung angeben. Allerdings tragen Sie, wie bereits oben ausgeführt, dafür die Beweislast. Wenn Sie nicht nachweisen können, daß die zusätzliche Zahlung allein im Zusammenhang mit dem Ausscheiden steht, sehe ich aufgrund des eindeutigen Wortlaut des Vertrags nur geringe Chancen. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater |
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