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Abfindungsberechnung

Gefragt am 12.11.2010
08:33 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5077

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation:
ich arbeite in Teilzeit (20 Std.) mit Lohnsteuerklasse 5, Jahresgehalt 28.800,-€. Bei der Firma kommt es nun zu Entlassungen mit Abfindung. In die Abfindungsberechnung fließen mit ein:
- Jahre der Betriebszugehörigkeit
- Persönliches Alter
- Anzahl Kinder
Nun werden mir zwei Abfindungsvarianten angeboten:
- einmal Abfindung in Höhe von 67.200,-€ mit Kündigungsdatum 31.03.2011 oder
- Abindung in Höhe von 71.250,-€ mit Kündigungsdatum 31.12.2011.

Mit Hilfe eines Abfindungsrechners, bei dem das Gehalt im Jahre 2011 sowie die Höhe der Abfindung eingegeben werden muss habe ich ausgerechnet, daß es sich überhaupt nicht lohnen würde, bis 31.12.2011 beschäftigt zu bleiben, da die Verringerung der Netto-Abfindungssumme höher ist als das Netto-Gehalt, welches ich jeden Monat verdiene.

Netto-Abfindung lt. Rechner bei Ausscheiden 31.03.: 55.000
Netto-Abfindung lt. Rechner bei Ausscheiden 31.12.: 47.081

Netto-Verdienst in Summe für April-Dezember: 10.872,-

D.h. ein Abfindungsverlust von 7919,-€ steht einem Verdienst von 10.872 gegenüber- für mich für 9 Monate Arbeit keine Relation.

Meine Fragen:
- ist das generell richtig, was ich berechnet habe (ich meine nicht den konkreten Zahlenwert sondern die generelle Berechnung)?
- fließt das Arbeitslosengeld, welches ich ab April bekommen werde, in die Netto-Berechnung der Einkünfte mit ein?
- mein Mann ist der Hauptverdiener der Familie mit Jahreseinkommen von ca. 80.000,-€: muss das irgendwie berücksichtigt werden? Wir sind gemeinsam veranlagt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.11.2010
08:33 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 15.11.2010
00:32 Uhr

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Beantwortet am 15.11.2010 00:32 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5077

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, beeinflussen.

Grundsätzlich kann ich Ihre Berechnung nachvollziehen. Allerdings vereinfachen im Internet angebotene Rechner immer, da die Realität sich immer komplexer darstellt. Darüber hinaus werden in der Regel nur die lohnsteuerlichen Wirkungen aufgezeigt. Dies greift zu kurz, da die Lohnsteuer keine eigene Steuer ist, sondern nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

In Ihrem Fall sind die von Ihnen aufgeworfenen Fragen in der Tat der Knackpunkt der Berechnung ...



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