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Abfindung fünftel-Regelung Rürup

Gefragt am 06.07.2009
14:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4678

 

Ich scheide am 31.3.2010 mit Abfindung aus. Mein AG versteuert wegen Zusammenballung nach 1/5 Regelung. Ich leiste 17.000,- als Rürup-Einmalbetrag. Frage: Wird durch den als Sonderausgaben abgesetzten Rürup-Betrag mein zu versteuerndes Einkommen aus der 3 monatigen Tätigkeit reduziert und damit die 1/5 Besteuerung zu meinen Gunsten vom Finanzamt am Jahresende neu durchgeführt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.07.2009
14:43 Uhr
 Ginster Frank Ginster Frank Beantwortet am 06.07.2009
15:17 Uhr

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Beantwortet am 06.07.2009 15:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4678

Antwort von Ginster Frank (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

Bezug nehmend auf die von Ihnen gestellte Frag und das von Ihnen zur Verfügung ge-stellte Honorarvolumen möchten wir wie folgt antworten:

Die 1/5-Regelung unterliegt grundsätzlich der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG.

Hier kann Ihrerseits ein Antrag gestellt werden ...



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