Kategorie: Abfindung |
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Frage: Abfindung - Split und Fünftelregelung |
| Gefragt am 24.03.2010 17:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Leider werden Sie die Fünftelregelung nicht erhalten. Die Abfindung kann zwar in Raten ausgezahlt werden,fällt aber nur dann unter die Fünftelregelung, wenn dies in EINEM Kalenderjahr geschieht. Wenn ein steuerpflichtiger Abfindungsbetrag im Jahr 2009 und ein weiterer im Jahr 2010 gezahlt wird, scheidet die ermäßigte Besteuerung aus (BFH Urteil vom 16.3.1993 XI R 10/92 BStBl. 1993 II S. 479). Die von Ihnen erwähnte "Märzklausel" hat nichts mit der Gewährung der Fünftelregelung zu tun. Das Entwickeln von steuerlichen Optimierungsvorschlägen kann an Hand Ihrer Angaben nicht durchgeführt werden und ist auch für 20 Euro nicht machbar. Ich bedauere, Ihnen keine positivere Antwot geben zu können,hoffe aber trotzdem Ihnen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Seuerberater/Dipl. Betriebswirt |
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