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Kategorie: Pauschalurlaub
Frage: AI-Leistungen lt. Katalog

4 WOCHEN AI- Urlaub lt. Katalog von 10.00 bis 24.00 Uhr - im Hotel als Druckfehler abgetan und tgl. um 2 Stunden verkürzt. (11.00 bis 23.oo h)
Kann der Veranstalter dies nur mit einer Kulanzvergütung von 100 Euro für 2 Personen insges.entschädigen?(bei 4 Wochen á 2 Personen sind das alleine 56 Stunden ohne Allinclusive -Leistung. Bestätigung der Reise Leitung und Zeugen können erbracht werden. Quittungen über Getränke u.ä. haben wir keine. Warum reicht die Bestätigung der Reiseleitung nicht.

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Antwort

Beantwortet von Frau Anja Kortmann (Profil ansehen)

Hallo, dies ist eine Frage die wir Ihnen hier leider nicht beantworten können, denn das ist eher etwas bei dem Ihnen ein Rechtsanwalt besser helfen kann.

Viele Grüße aus Köln,

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